Eine solche Vereinbarung bieten wir nicht an. Wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit, überschüssige Energie aus Mikroanlagen zu kaufen, ohne diese speichern zu können.
Eine mikroinstallation ist eine anlage zur erzeugung von strom aus erneuerbaren energiequellen (EE), deren installierte gesamtleistung 50 kW nicht überschreitet.
Mindestens 30 Tage vor der geplanten Inbetriebnahme der Mikroinstallation solltest du dich an den lokalen Verteilnetzbetreiber (OSD) wenden, um alle damit verbundenen Formalitäten zu erledigen.
Der Überschuss ist die Menge an erzeugter Energie, die in jeder einzelnen Stunde nicht genutzt wurde und daher ins Netz eingespeist wurde.
Wir beschäftigen uns mit der Abrechnung der von Ihnen bezogenen und erzeugten Energie. Die Installation des bidirektionalen Zählers und die Durchführung dieses Prozesses wird jedoch von dem lokalen Betreiber des Verteilungsnetzes (OSD) übernommen.
Um ein individuelles Angebot für Sie zu erstellen, senden Sie uns bitte eine Nachricht an oze@energiapolska.com.pl und geben Sie uns Ihre Erzeugungsquelle, die Installationsleistung, den Termin für die Inbetriebnahme der Anlage bzw. das geplante Datum für den Vertragsabschluss an. In unserer Rückantwort erhalten Sie ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.
Wenn Sie Erzeuger in einer Mikroinstallation sind, erhalten Sie nach Abschluss des Abrechnungszeitraums per E-Mail eine in Ihrem Namen ausgestellte Rechnung mit allen Daten (einschließlich Informationen zur Menge und zum Preis des verkauften Stroms).
Wenn Sie jedoch als Erzeuger den Selbstabrechnungsservice nicht nutzen, erhalten Sie nach Abschluss des Abrechnungszeitraums per E-Mail Informationen über die Menge des Überschusses.
Für den Zähler, der an Ihrer Entnahmestelle installiert ist, ist Ihr Verteilnetzbetreiber verantwortlich. Er sorgt dafür, dass Ihr Netz ordnungsgemäß funktioniert. Daher melden Sie bitte Stromausfälle oder Unterbrechungen der Energieversorgung umgehend an ihn. Unser Unternehmen kümmert sich um die Abrechnung des von Ihnen verbrauchten Stroms.
Die Bedingungen für die Kündigung des Vertrags ergeben sich direkt aus den Vertragsbestimmungen, in der Regel finden Sie diese unter Punkt 6 der Allgemeinen Vertragsbedingungen. Der Einbau einer Photovoltaikanlage berechtigt nicht zur kostenfreien Vertragsauflösung.