Die Zählerablesungen werden von deinem Netzbetreiber durchgeführt (entweder aus der Ferne oder durch einen Ableser). Der Wechsel des Stromanbieters hat keinen Einfluss auf die Häufigkeit der Ablesungen an deinem Abnahmepunkt.
Nein, die Ablesedaten des Zählers werden von Ihrem Verteilnetzbetreiber unabhängig davon, mit welchem Anbieter Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, erfasst und uns zur Verfügung gestellt.
Nach dem Anbieterwechsel erhalten Sie zwei Rechnungen: eine von uns für den Energiebezug und eine vom Verteilnetzbetreiber für die Verteilungskosten.
Wir beschäftigen uns mit der Abrechnung der von Ihnen bezogenen und erzeugten Energie. Die Installation des bidirektionalen Zählers und die Durchführung dieses Prozesses wird jedoch von dem lokalen Betreiber des Verteilungsnetzes (OSD) übernommen.
Wir haben viele Lösungen! Den Zählerstand zur Abrechnung können Sie uns auf folgende Weise mitteilen:
Rechnungen an den neuen Käufer (Zessionar) werden ab dem Datum der Wirksamkeit der Zession ausgestellt, also dem Zeitpunkt, an dem der Betreiber des Verteilungsnetzes die Änderung des Verbrauchers am Abnahmepunkt genehmigt. Bis zur Annahme der Zession werden die Dokumente auf den vorherigen Käufer (Zedent) ausgestellt. Dies ist notwendig, um den gesamten Prozess der Verbraucheränderung durchzuführen, der zeitaufwendig ist und viele Schritte erfordert. Wir führen jedoch diese Meldung in deinem Namen vollständig durch.
Über die genehmigten Daten der Zession werden wir dich und den Zedent nach deren Genehmigung durch den OSD informieren.