Natürlich! Um die Zustellungsart der Rechnungen oder die Ziel-E-Mail-Adresse zu ändern, reicht es aus, uns die E-Mail-Adresse mitzuteilen, an die wir die E-Rechnungen senden sollen. Du kannst uns dies über den Reiter ‚Anfragen‘ im e-BOK oder per E-Mail an bok@energiapolska.com.pl mitteilen.
Zunächst überprüfe, ob beide rechnungen für den verkauf von strom ausgestellt wurden. Falls eine rechnung für den Stromverkauf (von Energia Polska) und die andere für die verteilung des stroms ist, ist das korrekt, und beide rechnungen müssen bezahlt werden.
Überprüfe auch, für welche Zeiträume die rechnungen ausgestellt wurden. Es kann sein, dass sie unterschiedliche Zeiträume betreffen, und eine Rechnung vom vorherigen anbieter stammt, während die andere den aktuellen verbrauch abdeckt (häufig nach einem Anbieterwechsel). In diesem Fall sind beide Rechnungen fällig.
Falls sich die Zeiträume überschneiden und du beide Rechnungen von uns erhalten hast, könnte es sein, dass eine der Rechnungen eine Korrektur ist. Solche Dokumente stellen wir normalerweise aus, wenn wir eine Aktualisierung der Messwerte von deinem Netzbetreiber erhalten.
Sollte nach der Überprüfung weiterhin Unklarheit bestehen, kontaktiere uns bitte über den Bereich ‚Anfragen‘ in deinem e-BOK-Konto oder unter der E-Mail-Adresse bok@energiapolska.com.pl. Beschreibe die Situation, und wir werden die Angelegenheit für dich klären.
Der Zeitpunkt der Rechnungserstellung hängt von deinem Ablesezyklus ab, den du auf deiner Rechnung für die Verteilungsdienstleistungen einsehen kannst. Die Verkaufsrechnung wird nach Erhalt der Messdaten vom Netzbetreiber ausgestellt. Wenn du die Rechnung noch nicht erhalten hast, liegt das wahrscheinlich daran, dass wir die Messdaten für deinen Abnahmepunkt noch nicht erhalten haben.
Falls du die Rechnung früher erhalten möchtest, kannst du uns selbst eine Ablesung übermitteln oder uns die Verteilungsrechnung zusenden. Dies kannst du beispielsweise über dein e-BOK-Konto tun.
Überprüfe, ob beide Rechnungen für den Verkauf von Strom ausgestellt wurden oder ob eine für den Verkauf (von uns) und die andere für die Verteilung des Stroms ist:
a. Wenn eine Rechnung für den Verkauf (von uns) und die andere für die Verteilung von Strom ist, ist das korrekt.
b. Wenn beide Rechnungen für den Verkauf von Strom ausgestellt wurden, sollte der Vertragszeitraum überprüft werden – bei welchem Anbieter war der Stromverkaufsvertrag in diesem Zeitraum aktiv.
Verkaufsrechnungen können korrigiert werden, nachdem der Verteilnetzbetreiber (DSO) die Messdaten zur Menge der an einem bestimmten Abnahmepunkt verbrauchten Energie aktualisiert hat. Gemäß dem Energierecht vom 10. April 1997 ist der Verteilnetzbetreiber für das Ablesen der Messsysteme verantwortlich. Auf Basis der von ihm bereitgestellten Daten stellt der Stromverkäufer die Rechnungen für den verkauften Strom aus. Laut den Betriebsvorschriften der Verteilnetze können die vom Verteilnetzbetreiber übermittelten Daten bis zu 15 Monate vor dem Monat, in dem die Korrektur durchgeführt wird, angepasst werden. Das bedeutet, dass die Messdaten, die als Grundlage für die Abrechnung des verkauften Stroms dienen, bis zu diesem Zeitpunkt geändert werden können, was die Notwendigkeit von rückwirkenden Korrekturen der bereits abgerechneten Zeiträume zur Folge hat.
Nach der Korrektur sollte die Menge des in Rechnung gestellten Stroms mit der in den vom Verteilnetzbetreiber ausgestellten Verteilungsrechnungen übereinstimmen. Der Zeitpunkt der Korrektur der Abrechnungsdaten liegt vollständig außerhalb des Einflusses des Stromverkäufers, und der Grund für die Korrektur wird immer auf der Rechnung als ‚Korrekturgrund‘ angegeben.
Rechnungen für den neuen Käufer (Zessionar) werden ab dem Datum des Inkrafttretens der Übertragung ausgestellt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Verteilnetzbetreiber die Änderung des Verbrauchers am Abnahmepunkt akzeptiert. Bis zur Annahme der Übertragung werden die Dokumente auf den vorherigen Käufer (Zedent) ausgestellt.
Dies ergibt sich aus der Notwendigkeit, den gesamten Prozess des Anbieterwechsels durchzuführen, der zeitaufwendig ist und viele Schritte erfordert. Wir übernehmen jedoch die vollständige Abwicklung dieser Meldung in deinem Namen.
Über die angenommenen Daten der Übertragung werden wir dich und den Zedenten nach deren Genehmigung durch den Verteilnetzbetreiber informieren.
Wir empfehlen Ihnen, ein Konto im e-BOK zu erstellen – dort haben Sie unbegrenzten Zugriff auf E-Rechnungen. Sie können jederzeit die Rechnung herunterladen, die Sie benötigen.
Wenn Sie ein Duplikat per E-Mail erhalten möchten, schreiben Sie uns über den Bereich „Meldungen“ im e-BOK oder an bok@energiapolska.com.pl
Wir legen großen Wert auf den Umweltschutz, daher drucken wir Rechnungen, wenn überhaupt, in Schwarz-Weiß. Sie sind dennoch Originaldokumente und ihre Korrektheit bleibt unverändert. Farbige Rechnungen sind rund um die Uhr in Ihrem e-BOK-Konto verfügbar.