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Einfrieren der strompreise für haushalte und landwirtschaftliche betriebe

Gesetz vom 7. Oktober 2022 über besondere maßnahmen zum schutz der stromverbraucher im jahr 2023 und 2024 im zusammenhang mit der situation auf dem strommarkt wurde im gesetzblatt unter der bezeichnung dz.u. 2022 poz. 2227 veröffentlicht. dieses dokument führte für berechtigte verbraucher einen höchstpreis für die stromabrechnung ein.

Ab dem 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 zahlen alle haushalte und landwirtschaftlichen betriebe im land für strom gemäß dem preis, der von dem präsidenten der energieregulierungsbehörde auf grundlage der im gesetz festgelegten vorschriften vorgegeben wird.

Jeder Haushalt profitiert von einem „eingefrorenen“ strompreis, jedoch galt in den abrechnungen bis zum 30. juni 2024 ein verbrauchslimit, nach dessen überschreitung die abrechnung zum „eingefrorenen“ preis erfolgte. dieses limit für das erste halbjahr 2024 betrug 1.500 kwh. in einigen fällen konnte dieses limit erhöht werden:

  • auf 1.800 kWh – für haushalte, in denen personen mit behinderungen leben;
  • auf 2.000 kwh – für familien mit einer familienkarte für großfamilien (karta dużej rodziny) sowie für landwirte.

Um ein höheres limit zu erhalten, musste eine entsprechende erklärung zusammen mit den unterlagen, die das anrecht auf eine erhöhung des limits bestätigen, eingereicht werden. Bei separaten verträgen für den stromverkauf und die stromverteilung musste auch eine separate erklärung beim jeweiligen verteilnetzbetreiber eingereicht werden.

Vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2024 gelten keine Verbrauchslimits.

Wer genau profitiert von den eingefrorenen strompreisen?

Berechtigte Verbraucher, die strom für folgende zwecke verwenden, profitieren davon:

  • Haushalte,
  • Wirtschaftsräume, die mit dem führen eines haushalts verbunden sind, sofern in diesen keine gewerbliche tätigkeit ausgeübt wird,
  • Unterkünfte kollektiver wohnnutzung, sofern in diesen keine gewerbliche tätigkeit ausgeübt wird,
  • Rotationswohnungen, wohnungen von mitarbeitern diplomatischer vertretungen und mitarbeitern ausländischer vertretungen,
  • Ferienhäuser, campinghäuser und lauben auf kleingartenanlagen, in denen keine gewerbliche tätigkeit ausgeübt wird, sowie im falle gemeinsamer messung – die verwaltung von kleingartenanlagen,
  • Beleuchtung in wohngebäuden,
  • Versorgung von aufzügen in wohngebäuden,
  • Wärmestationen und druckerhöhungsanlagen, die von der verwaltung von wohngebäuden betrieben werden,
  • Garagen, in denen keine gewerbliche tätigkeit ausgeübt wird.

Wie hoch wird der strompreis sein?

Vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2024 zahlen Haushalte und landwirtschaftliche Betriebe (die keine gewerbliche Tätigkeit ausüben) 500 PLN/MWh für Strom – unabhängig von der in diesem Zeitraum verbrauchten Energiemenge.

Welche unterlagen mussten eingereicht werden, um das verbrauchslimit zu erhöhen?

Um ein höheres limit zu erhalten, musste eine entsprechende erklärung beim stromanbieter und stromverteiler über die erfüllung der bedingungen eingereicht werden, die zum anspruch auf ein höheres limit berechtigen.

Im Falle des Limits für Landwirte musste in der Erklärung angegeben werden:

  • die Nummer des steuerbescheids zur festsetzung der landwirtschaftssteuer für das Jahr 2022 für grundstücke, auf denen sich neben dem wohngebäude auch andere bauliche objekte befinden, die über gemeinsame abrechnungsgeräte und installationen zur stromnutzung verfügen und zum landwirtschaftlichen betrieb gehören oder auf denen ein besonderer bereich der landwirtschaftlichen produktion betrieben wird,
  • der Name der steuerbehörde, die den bescheid erlassen hat (meistens ist dies der bürgermeister, der stadtrat oder der stadtpräsident),
  • dem Antrag war eine kopie des steuerbescheids beizufügen.

Im falle des limits für personen, die im besitz einer familienkarte für großfamilien sind, musste in der erklärung angegeben werden:

  • die nummer der familienkarte,
  • dem antrag war eine kopie dieser karte beizufügen.

Im falle des limits für haushalte, in denen personen mit behinderungen leben, war es ausreichend, eine entsprechende erklärung ohne zusätzliche anhänge einzureichen, vorbehaltlich der nachstehenden bestimmungen.

Das energieversorgungsunternehmen konnte von den berechtigten verbrauchern verlangen, zum zwecke der datenverifizierung die gültige familienkarte für großfamilien, einen behindertenbescheid, einen bescheid über eine schwere oder mittlere behinderung oder einen bescheid über die erwerbsunfähigkeit (früher: die anerkennung einer invaliditätsgruppe) vorzulegen.

Wie können diese dokumente eingereicht werden?

Die erklärung konnte eingereicht werden:

  • in papierform, per post an die adresse: al. kasztanowa 5, 53-125 wrocław → in diesem fall empfehlen wir den versand der erklärung per einschreiben, wodurch sie einen nachweis über die einreichung der erklärung erhalten, was die verifizierung des einreichungsdatums erleichtert, oder
  • in elektronischer form unter verwendung einer qualifizierten elektronischen signatur oder einer vertrauenswürdigen signatur an die Adresse: bok@energiapolska.com.pl.