Gesetz vom 7. Oktober 2022 über besondere maßnahmen zum schutz der stromverbraucher im jahr 2023 und 2024 im zusammenhang mit der situation auf dem strommarkt wurde im gesetzblatt unter der bezeichnung dz.u. 2022 poz. 2227 veröffentlicht. dieses dokument führte für berechtigte verbraucher einen höchstpreis für die stromabrechnung ein.
Ab dem 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 zahlen alle haushalte und landwirtschaftlichen betriebe im land für strom gemäß dem preis, der von dem präsidenten der energieregulierungsbehörde auf grundlage der im gesetz festgelegten vorschriften vorgegeben wird.
Jeder Haushalt profitiert von einem „eingefrorenen“ strompreis, jedoch galt in den abrechnungen bis zum 30. juni 2024 ein verbrauchslimit, nach dessen überschreitung die abrechnung zum „eingefrorenen“ preis erfolgte. dieses limit für das erste halbjahr 2024 betrug 1.500 kwh. in einigen fällen konnte dieses limit erhöht werden:
Um ein höheres limit zu erhalten, musste eine entsprechende erklärung zusammen mit den unterlagen, die das anrecht auf eine erhöhung des limits bestätigen, eingereicht werden. Bei separaten verträgen für den stromverkauf und die stromverteilung musste auch eine separate erklärung beim jeweiligen verteilnetzbetreiber eingereicht werden.
Vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2024 gelten keine Verbrauchslimits.
Wer genau profitiert von den eingefrorenen strompreisen?
Berechtigte Verbraucher, die strom für folgende zwecke verwenden, profitieren davon:
Wie hoch wird der strompreis sein?
Vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2024 zahlen Haushalte und landwirtschaftliche Betriebe (die keine gewerbliche Tätigkeit ausüben) 500 PLN/MWh für Strom – unabhängig von der in diesem Zeitraum verbrauchten Energiemenge.
Welche unterlagen mussten eingereicht werden, um das verbrauchslimit zu erhöhen?
Um ein höheres limit zu erhalten, musste eine entsprechende erklärung beim stromanbieter und stromverteiler über die erfüllung der bedingungen eingereicht werden, die zum anspruch auf ein höheres limit berechtigen.
Im Falle des Limits für Landwirte musste in der Erklärung angegeben werden:
Im falle des limits für personen, die im besitz einer familienkarte für großfamilien sind, musste in der erklärung angegeben werden:
Im falle des limits für haushalte, in denen personen mit behinderungen leben, war es ausreichend, eine entsprechende erklärung ohne zusätzliche anhänge einzureichen, vorbehaltlich der nachstehenden bestimmungen.
Das energieversorgungsunternehmen konnte von den berechtigten verbrauchern verlangen, zum zwecke der datenverifizierung die gültige familienkarte für großfamilien, einen behindertenbescheid, einen bescheid über eine schwere oder mittlere behinderung oder einen bescheid über die erwerbsunfähigkeit (früher: die anerkennung einer invaliditätsgruppe) vorzulegen.
Wie können diese dokumente eingereicht werden?
Die erklärung konnte eingereicht werden: