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Das Statistische Zentralamt warnt vor Online-Betrügern, die sich als Statistisches Zentralamt ausgeben. Betrüger versenden elektronische Nachrichten mit dem Titel „P-01 Meldepflicht“, die einen gefährlichen Anhang enthalten, der beim Öffnen den Computer mit Schadsoftware infiziert.

Rabatt auf den strompreis für berechtigte verbraucher.

Rabatt auf den Strompreis wird geregelt durch das Gesetz vom 27. Oktober 2022 über außergewöhnliche Maßnahmen zur Begrenzung der Strompreise und zur Unterstützung bestimmter Verbraucher in den Jahren 2023 und 2024 (Gesetzblatt 2022, Pos. 2243).

Darüber hinaus wurden die detaillierten Bedingungen, die zu erfüllen sind, die Berechnungsmethode des Rabatts und die erforderlichen Fristen im Gesetz vom 23. Mai 2024 über den Energiegutschein und über Änderungen einiger Gesetze zur Begrenzung der Preise für Strom, Erdgas und Fernwärme (Gesetzblatt 2024, Pos. 859) festgelegt.

Wer hat Anspruch auf den Rabatt?

Der Rabatt steht berechtigten Verbrauchern zu, die in Art. 2, Punkt 2, Buchstaben b und c des Gesetzes vom 27. Oktober 2022 genannt sind. Somit kommen diejenigen Verbraucher in Betracht, die dem Verkäufer eine Erklärung über die Preisfestschreibung vorgelegt haben (und davon erfasst sind) und darin in Punkt 5 der Erklärung angegeben haben, dass sie einer der beiden Kategorien berechtigter Verbraucher (Buchstabe b oder c) angehören.

Ein berechtigter Verbraucher erhält den Rabatt, wenn der Stromverbrauch an der Entnahmestelle (im Folgenden „PPE“) vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 nicht mehr als 90 % des durchschnittlichen Jahresverbrauchs dieses Verbrauchers im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2022 beträgt.

Der Rabatt steht dem berechtigten Verbraucher bei dem Verkäufer zu, bei dem der Stromverkauf am 31. Dezember 2023 stattfand. Da diese Bedingung erst im Gesetz vom 23. Mai 2024 präzisiert wurde und der Rabatt nur bei einem Verkäufer berechnet werden kann, müssen wir sicherstellen, dass für die betreffende PPE keine Rabatte von einem anderen Verkäufer gewährt wurden. Um dies zu bestätigen, laden Sie bitte die „ERKLÄRUNG ÜBER DAS NICHTERHALTEN EINES RABATTS“ herunter, füllen Sie diese aus, unterschreiben Sie sie und senden Sie sie uns per Post (handschriftliche Unterschrift) oder per E-Mail (qualifizierte elektronische Signatur) an bok@energiapolska.com.pl.

Wie wird geprüft, ob die Bedingung des verringerten Verbrauchs erfüllt ist?

Wir vergleichen den Stromverbrauch an der Entnahmestelle im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 mit dem durchschnittlichen Jahresverbrauch dieser PPE im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2022.

Fehlen uns Daten aus diesen Zeiträumen, werden wir den zuständigen Netzbetreiber um diese bitten. Um dies im Namen des berechtigten Verbrauchers tun zu können, ist jedoch die Zustimmung zu einer solchen Maßnahme erforderlich. Um uns diese Zustimmung zu erteilen, laden Sie bitte das Formular „ERKLÄRUNG ÜBER DIE ZUSTIMMUNG ZUR OFFENLEGUNG VON STROMVERBRAUCHSDATEN DURCH DIE NETZBETREIBER AN ENERGIA POLSKA SP. Z O.O.“ herunter, füllen Sie es aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es uns per Post (handschriftliche Unterschrift) oder per E-Mail (qualifizierte elektronische Signatur) an bok@energiapolska.com.pl.

Sollten wir Ihre Zustimmung nicht erhalten, wird der Rabatt gemäß dem Gesetz vom 23. Mai 2024 nicht gewährt.

Wie wird der Rabatt berechnet?

Der Rabatt entspricht 10 % des gesamten Stromrechnungsbetrags, den Sie im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 bezahlt haben. WICHTIG: Sollten Sie im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 auch bei anderen Verkäufern als der Energia Polska Sp. z o.o. Strom bezogen haben, erwarten wir bis zum 13. Juli 2024 (einen Monat nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 23. Mai 2024) Ihre „ERKLÄRUNG ÜBER DIE GESAMTEN STROMRECHNUNGSBETRÄGE“. Sollte in diesem Zeitraum ein Komplettvertrag bestanden haben, muss in dieser Erklärung nur der Wert des Stromverkaufs ohne Verteilungsdienstleistungen angegeben werden.

Die Erklärung muss unter der Androhung strafrechtlicher Konsequenzen für falsche Angaben abgegeben werden. Daher ist die folgende Klausel erforderlich: „Ich bin mir der strafrechtlichen Verantwortung für die Abgabe einer falschen Erklärung gemäß Art. 233 § 6 des Strafgesetzbuches vom 6. Juni 1997 bewusst.“

Sollten wir Ihre Erklärung nicht innerhalb der angegebenen Frist erhalten, wird der Rabatt gemäß dem Gesetz vom 23. Mai 2024 nur auf den von uns durchgeführten Stromverkauf berechnet.

Wann und wie erhalte ich den Rabatt von Ihnen?

Wenn Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen und wir weiterhin einen aktiven Vertrag für die betreffende PPE haben, wird der fällige Rabatt von den nächsten Stromrechnungen abgezogen.

Sollten wir am 31. Dezember 2023 Ihr Stromlieferant für die betreffende Entnahmestelle gewesen sein, der Vertrag jedoch inzwischen beendet sein, erwarten wir von Ihnen als berechtigtem Verbraucher die Angabe Ihrer Bankverbindung, auf die wir den Rabattbetrag überweisen sollen. Laden Sie das Formular „ERKLÄRUNG ÜBER DIE BANKVERBINDUNG“ herunter und senden Sie es uns per Post (handschriftliche Unterschrift) oder per E-Mail (qualifizierte elektronische Signatur) an bok@energiapolska.com.pl.

Nach Eingang der Dokumente informieren wir Sie über das Ergebnis der Überprüfung. Der Rabatt, sofern fällig, wird umgehend, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2024 gewährt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail an bok@energiapolska.com.pl zur Verfügung. Unser Team beantwortet gerne alle Fragen und gibt zusätzliche Erklärungen.

Nachstehend finden Sie eine Sammlung aller Erklärungen:

  • ERKLÄRUNG ÜBER DAS NICHTERHALTEN EINES RABATTS
  • ERKLÄRUNG ÜBER DIE ZUSTIMMUNG ZUR OFFENLEGUNG VON STROMVERBRAUCHSDATEN DURCH DIE NETZBETREIBER AN ENERGIA POLSKA SP. Z O.O.
  • ERKLÄRUNG ÜBER DIE GESAMTEN STROMRECHNUNGSBETRÄGE
  • ERKLÄRUNG ÜBER DIE BANKVERBINDUNG