{"id":7666,"date":"2024-10-07T12:58:54","date_gmt":"2024-10-07T12:58:54","guid":{"rendered":"https:\/\/energiapolska.com.pl\/?page_id=7666"},"modified":"2024-10-07T12:58:54","modified_gmt":"2024-10-07T12:58:54","slug":"zamrozenie-cen-korekty","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/energiapolska.com.pl\/de\/biznes\/zamrozenie-cen-korekty\/","title":{"rendered":"Einfrieren der energiepreise &#8211; anpassung der rechnungen"},"content":{"rendered":"<div class=\"flex max-w-full flex-col flex-grow\">\n<div class=\"min-h-[20px] text-message flex w-full flex-col items-end gap-2 whitespace-normal break-words [.text-message+&amp;]:mt-5\" dir=\"auto\" data-message-author-role=\"assistant\" data-message-id=\"9216a5a6-6200-4df8-b341-3c85515de55f\">\n<div class=\"flex w-full flex-col gap-1 empty:hidden first:pt-[3px]\">\n<div class=\"markdown prose w-full break-words dark:prose-invert light\">\n<p>Am 4. November 2022 trat das Gesetz vom 27. Oktober 2022 \u00fcber au\u00dferordentliche Ma\u00dfnahmen zur Begrenzung der Strompreise und zur Unterst\u00fctzung bestimmter Abnehmer im Jahr 2023 in Kraft.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df den im genannten Gesetz eingef\u00fchrten \u00c4nderungen haben berechtigte Abnehmer, die ihre gesetzlichen Pflichten erf\u00fcllt haben, das Recht, die Strompreise auch f\u00fcr vergangene Monate in dem im Gesetz angegebenen Umfang einzufrieren.<\/p>\n<p>Die Grundlage f\u00fcr die tats\u00e4chliche Umsetzung des oben genannten Rechts ist Art. 3 Abs. 3 des Gesetzes vom 27. Oktober 2022 \u00fcber au\u00dferordentliche Ma\u00dfnahmen zur Begrenzung der Strompreise und zur Unterst\u00fctzung bestimmter Abnehmer im Jahr 2023 (Gesetzblatt von 2022, Pos. 2243, mit sp\u00e4teren \u00c4nderungen), der wie folgt lautet:<\/p>\n<p>\u201eDas berechtigte Unternehmen, das nach dem 23. Februar 2022 mit berechtigten Abnehmern, wie in Art. 2 Nr. 2 Buchst. b-f erw\u00e4hnt, einen Stromliefervertrag gem\u00e4\u00df Art. 5 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes \u2013 Energierecht oder einen umfassenden Vertrag gem\u00e4\u00df Art. 5 Abs. 3 des Energierechts \u00fcber die Lieferung von Strom bis zum Tag vor Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen hat, rechnet mit diesen Abnehmern entsprechend den Bestimmungen \u00fcber die Anwendung des H\u00f6chstpreises in monatlichen Raten bis zum 31. Dezember 2023 ab.\u201c<\/p>\n<p>Energia Polska wird dieses gesetzliche Recht umsetzen, indem sie das Einfrieren der Preise f\u00fcr die Monate vor Inkrafttreten des oben genannten Gesetzes proportional in monatlichen Raten abrechnet, wie es der zitierte Gesetzesartikel vorschreibt. Diese Abrechnungen werden je nach der genauen Situation des Kunden unterschiedlich ausfallen. Pr\u00fcfen Sie, wie wir Ihre Abrechnung durchf\u00fchren werden! Nachstehend beschreiben wir beispielhafte Situationen.<\/p>\n<ol>\n<li>Ihr Vertrag ist aktiv, und alle Abrechnungen werden fristgerecht beglichen, und es bestehen keine Schulden auf Ihrem Konto.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u2192 In dem von uns \u00fcbersandten Schreiben haben wir Ihre Korrektursumme und den Betrag, der 1\/13 dieser Summe entspricht, angegeben.<\/p>\n<p>\u2192 Bei der Zahlung der n\u00e4chsten Rechnungen im Jahr 2023 verringern Sie die \u00dcberweisungsbetr\u00e4ge um den Ihnen zustehenden Betrag von 1\/13 der Korrektursumme. Betiteln Sie die \u00dcberweisung wie folgt: [Rechnungsnummer] (minus Betrag 1\/13).<\/p>\n<p>\u2192 Wenn der zu zahlende Betrag auf der aktuellen Rechnung geringer ist als 1\/13 der Korrektursumme, haben Sie zwei M\u00f6glichkeiten:<\/p>\n<p>einen Antrag auf R\u00fcckzahlung des Restbetrags auf Ihr Bankkonto zu stellen; es als Guthaben zu belassen, das anschlie\u00dfend auf die n\u00e4chste Zahlung angerechnet wird, gem\u00e4\u00df den Allgemeinen Vertragsbedingungen.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Der Vertrag ist aktiv, aber die Abrechnungen werden nicht fristgerecht beglichen, und es bestehen Schulden auf Ihrem Konto.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u2192 In dem von uns \u00fcbersandten Schreiben haben wir Ihre Korrektursumme und den Betrag, der 1\/13 dieser Summe entspricht, angegeben.<\/p>\n<p>\u2192 Der Betrag von 1\/13 der Korrektursumme wird monatlich mit der \u00e4ltesten f\u00e4lligen Rechnung auf Ihrem Konto verrechnet. Wenn dieser Betrag Ihre gesamten Schulden nicht deckt, werden wir weiterhin Inkassoma\u00dfnahmen ergreifen. Nach Begleichung der Schulden werden wir die weiteren Abz\u00fcge von den aktuellen Rechnungen vornehmen, gem\u00e4\u00df den Regeln in Punkt 1.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Der Vertrag zwischen Ihnen und Energia Polska wurde bereits beendet, die bisherigen Abrechnungen sind beglichen, und nach Erhalt der Korrekturen besteht ein Guthaben auf Ihrem Konto.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u2192 Sie m\u00fcssen einen Antrag auf R\u00fcckzahlung des entstandenen Guthabens auf Ihr Bankkonto stellen (das Antragsformular finden Sie im Bereich DOWNLOADS).<\/p>\n<p>\u2192 Nach Eingang Ihres Antrags werden wir die R\u00fcckzahlung in der in der oben genannten Gesetzgebung vom 27. Oktober 2022 festgelegten Weise monatlich bis zum 31. Dezember 2023 vornehmen.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Der Vertrag zwischen Ihnen und Energia Polska wurde bereits beendet, aber die bisherigen Abrechnungen sind nicht vollst\u00e4ndig beglichen, und es besteht eine Restschuld auf Ihrem Konto.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u2192 In dem von uns \u00fcbersandten Schreiben haben wir Ihre Korrektursumme und den Betrag, der 1\/13 dieser Summe entspricht, angegeben.<\/p>\n<p>\u2192 Der Betrag von 1\/13 der Korrektursumme wird monatlich mit der \u00e4ltesten f\u00e4lligen Rechnung auf Ihrem Konto verrechnet, bis der gesamte Betrag der Korrekturen aufgebraucht oder die Restschuld beglichen ist \u2013 was wir Ihnen dringend empfehlen, da es gem\u00e4\u00df dem Vertrag und den Allgemeinen Vertragsbedingungen Ihre Verpflichtung ist.<\/p>\n<p>\u2192 Der Korrekturbetrag kann nicht vollst\u00e4ndig als einmalige Verrechnung auf die Restschuld angerechnet werden. Wenn dieser Betrag Ihre gesamten Schulden nicht deckt, werden wir weiterhin Inkassoma\u00dfnahmen ergreifen.<\/p>\n<p>\u2192 Nach Begleichung der Restschuld kann ein verbleibendes Guthaben gem\u00e4\u00df Punkt 3 in den verbleibenden Raten zur\u00fcckgezahlt werden.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>Ihr Vertrag ist aktiv, und Sie haben bereits f\u00fcr die kommenden Monate gezahlt, ohne den Betrag von 1\/13 der Korrekturen abzuziehen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u2192 In dem von uns \u00fcbersandten Schreiben haben wir Ihre Korrektursumme und den Betrag, der 1\/13 dieser Summe entspricht, angegeben.<\/p>\n<p>\u2192 Bei der Zahlung der n\u00e4chsten Rechnungen bitten wir Sie, den \u00dcberweisungsbetrag um das entstandene Guthaben (bestehend aus mehreren Teilen von 1\/13 der Korrektursumme) zu verringern, z. B.<\/p>\n<p>Sie haben die Rechnung f\u00fcr Januar und Februar bereits ohne Abzug des Betrags von 1\/13 f\u00fcr jeden Monat bezahlt (das hei\u00dft, Sie haben den vollen Betrag gezahlt), ziehen Sie bei der Zahlung im M\u00e4rz den Betrag von insgesamt 4\/13 der Korrektursumme ab (ein Teil f\u00fcr den Ihnen zustehenden Betrag f\u00fcr Dezember, Januar, Februar und M\u00e4rz). Betiteln Sie die \u00dcberweisung wie folgt: [Rechnungsnummer] (minus Betrag 4\/13). In den folgenden Monaten ziehen Sie jeweils 1\/13 der Korrektursumme ab. Betiteln Sie die \u00dcberweisung wie folgt: [Rechnungsnummer] (minus Betrag 1\/13).<\/p>\n<p>\u2192 Sie k\u00f6nnen auch einen Antrag auf R\u00fcckzahlung der Betr\u00e4ge stellen (ANTRAG HERUNTERLADEN), die Sie nicht von den Zahlungen abgezogen haben, z. B.<\/p>\n<p>Sie haben die Rechnung f\u00fcr Januar und Februar bereits ohne Abzug des Betrags von 1\/13 f\u00fcr jeden Monat bezahlt (das hei\u00dft, Sie haben den vollen Betrag gezahlt). Stellen Sie einen Antrag auf R\u00fcckzahlung von 3\/13 der Korrektursumme (1\/13 f\u00fcr Dezember, 1\/13 f\u00fcr Januar und 1\/13 f\u00fcr Februar), und in den folgenden Monaten ziehen Sie 1\/13 der Korrektursumme ab. Betiteln Sie die \u00dcberweisung wie folgt: [Rechnungsnummer] (minus Betrag 1\/13).<\/p>\n<p>\u00dcberweisungen mit R\u00fcckzahlungen des \u201eGuthabens\u201c, das Ihnen gem\u00e4\u00df dem Gesetz vom 27. Oktober 2022 \u00fcber au\u00dferordentliche Ma\u00dfnahmen zur Begrenzung der Strompreise und zur Unterst\u00fctzung bestimmter Abnehmer im Jahr 2023 (Gesetzblatt von 2022, Pos. 2243, mit sp\u00e4teren \u00c4nderungen) zusteht, werden als Zahlungen mit Vorbehalt der R\u00fcckforderung ausgef\u00fchrt. Daher weisen wir Sie h\u00f6flich darauf hin, dass der im Verwendungszweck der \u00dcberweisung angegebene Vorbehalt der R\u00fcckforderung auf die weitgehende Unklarheit der Bestimmungen des genannten Gesetzes zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Im Lichte des Gesetzes kann die Energia Polska Sp. z o.o. nicht sicher sein, ob die Verpflichtung zur \u201er\u00fcckwirkenden\u201c Verrechnung der Preisdeckelung f\u00fcr den Zeitraum vor Inkrafttreten dieses Gesetzes durch die Zahlung von Geldbetr\u00e4gen an Endabnehmer erf\u00fcllt werden kann. Folglich kann die Energia Polska Sp. z o.o. nicht sicher sein, ob die an Sie \u00fcberwiesenen Gelder Ihnen tats\u00e4chlich zustehen. Daher werden die Vorbehalte zur R\u00fcckforderung gem\u00e4\u00df Art. 411 Nr. 1 des Zivilgesetzbuches in den \u00dcberweisungen gemacht.<\/p>\n<p>Um die Abrechnungen in anderen F\u00e4llen rechtm\u00e4\u00dfig durchzuf\u00fchren, hat Energia Polska Anfragen an das Ministerium f\u00fcr Klima und Umwelt, die Energieregulierungsbeh\u00f6rde und den Abrechnungsverwalter S.A. gestellt, um die geltenden Vorschriften zu interpretieren, was uns helfen wird, die Kunden problemlos zu bedienen und ihnen die ihnen zustehenden Betr\u00e4ge gesetzeskonform zu erstatten.<\/p>\n<p>Nach Erhalt offizieller Informationen von den f\u00fcr das Energierecht zust\u00e4ndigen und seine Bestimmungen umsetzenden Stellen werden wir auf dieser Seite weitere Informationen f\u00fcr Kunden der Energia Polska ver\u00f6ffentlichen. Bitte verfolgen Sie diese Seite.<\/p>\n<p>Besitzen Sie eine Mikroinstallation?<\/p>\n<p>Denken Sie daran, dass das Gesetz \u00fcber die sogenannte Preisdeckelung von Strom, das den H\u00f6chstpreis f\u00fcr den Stromverkauf senkt, auch bei Energia Polska zu einer Senkung der Preise f\u00fcr den R\u00fcckkauf von Strom aus Mikroinstallationen gef\u00fchrt hat. Kunden, die bereits Korrekturen f\u00fcr den Verkauf von Strom erhalten haben und deren R\u00fcckkaufpreis von den Verkaufspreisen (Verbrauch) abh\u00e4ngig ist, erhalten in K\u00fcrze Korrekturrechnungen f\u00fcr den R\u00fcckkauf von Strom, der in einer Anlage f\u00fcr erneuerbare Energien erzeugt wurde.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 4. November 2022 trat das Gesetz vom 27. Oktober 2022 \u00fcber au\u00dferordentliche Ma\u00dfnahmen zur Begrenzung der Strompreise und zur Unterst\u00fctzung bestimmter Abnehmer im Jahr 2023 in Kraft. 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